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internationales weblog zum irak-konflikt, dem "krieg gegen terrorismus", etc.: fakten, meinungen, hintergr�nde
international blog on the conflict in iraq and "war on terrorism" and the like: facts, opinions, backgrounds

2003/03/21

Germany:
* Law expert from Freiburg University says: attack is against international law.

* Albert-Ludwigs-Universit�t Freiburg im Breisgau, 21.03.2003
V�lkerrechtler: Bundesregierung muss den Angriff auf den Irak f�r
v�lkerrechtswidrig erkl�ren


Der Freiburger V�lkerrechtler Dietrich Murswiek hat in einem Brief an Bundesau�enminister Fischer die Bundesregierung aufgefordert, den
amerikanisch-britischen Angriff auf den Irak als v�lkerrechtswidrig zu
bezeichnen. Andernfalls, so der Freiburger Professor, k�nne neues
Gewohnheitsrecht entstehen, das den Pr�ventivkrieg legitimiere. Wenn die
Bundesregierung verhindern wolle, dass auf diese Weise das
v�lkerrechtliche Gewaltverbot unterminiert und das System der
Friedenssicherung der Vereinten Nationen zum Einsturz gebracht wird,
m�sse sie sich jetzt klar �u�ern und die V�lkerrechtswidrigkeit des
amerikanischen Vorgehens feststellen.
Im einzelnen weist Murswiek auf folgende Punkte hin:
- Der amerikanisch-britische Angriff auf den Irak ist
v�lkerrechtswidrig. Er l�sst sich weder unter dem Aspekt der pr�ventiven
Selbstverteidigung rechtfertigen noch l�sst er sich auf Resolution 1441
oder auf �ltere Resolutionen des Sicherheitsrats st�tzen.
- Die Politik der Bush-Administration zielt darauf ab, das geltende
V�lkerrecht so zu �ndern, dass Pr�ventivkriege k�nftig legal sind. In
der "Nationalen Sicherheitsstrategie" nimmt die US-Regierung das Recht,
gegen "Schurkenstaaten" pr�ventive Kriege ohne Mandat des
Sicherheitsrats zu f�hren, nicht nur im Falle des aktuellen
Irak-Konflikts, sondern ganz generell f�r sich in Anspruch.
- Indem die US-Regierung die Legalit�t des Pr�ventivkriegs behauptet,
setzt sie mit dem Krieg gegen den Irak die Entstehung einer neuen Regel
des V�lkerrechts in Gang, durch welche das v�lkerrechtliche Gewaltverbot
unterminiert und das System der Friedenssicherung, wie es sich nach dem
2. Weltkrieg herausgebildet hatte, zum Einsturz gebracht werden k�nnte.
Staaten, die verhindern wollen, dass der Pr�ventivkrieg
gewohnheitsrechtlich legalisiert wird, m�ssen daher ihre Auffassung,
dass der Krieg gegen den Irak nicht durch Selbstverteidigung
gerechtfertigt ist, klar zum Ausdruck bringen.
- Auch die Legitimierung des Irak-Krieges durch Berufung auf Resolution
1441 oder auf �ltere Resolutionen kann nicht hingenommen werden. Denn es
gibt keine juristisch vertretbare Interpretation, die eine solche
Legitimierung erm�glicht. Staaten, die es unwidersprochen hinnehmen,
dass die USA sich mit auf Sicherheitsratsresolutionen bezogener
juristischer Rabulistik eine Scheinlegitimation f�r einen Krieg
beschaffen, tragen dazu bei, dass das Monopol des Sicherheitsrats, �ber
den Einsatz milit�rischer Gewalt in solchen F�llen zu entscheiden, in
denen zwar der Frieden bedroht ist, aber doch keine
Selbstverteidigungslage gegeben ist, untergraben wird. Zugleich werden
die ohnehin nur minimalen rechtsstaatlichen Anforderungen, welche die
UN-Charta f�r eine so schwerwiegende Entscheidung wie einen Einsatz
milit�rischer Gewalt aufstellt, v�llig beseitigt.

- 3er -

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